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Landesfamilienpass - Weihnachtszauber-Familieneintritt erhältlich

Der Landesfamilienpass wird im Bürgerservice der Stadt Triberg ausgestellt, die dazugehörige Gutscheinkarte kann jedes Jahr im Bürgerservice abgeholt werden.
 
Zusätzlich erhalten die Landesfamilienpass-Inhaber aus Triberg einen Familien-Eintritt in unseren Weihnachtszauber vom 25.12.2019 – 30.12.2019 am Wasserfall. Familien, die Ihre Gutscheinkarte oder ihren Gutschein für den Weihnachtszauber noch nicht erhalten haben, können diese ab sofort unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Bürgerservice abholen.
 
Anspruch auf den Landesfamilienpass haben Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern sowie Einelternfamilien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso Anspruch auf einen Landesfamilienpass haben Eltern, die mit einem kindergeldberechtigten, schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben.
 
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist Herausgeber des Landesfamilienpasses. Dieser Familienpass berechtigt die Inhaber zu kostenlosen oder ermäßigten Eintritten in verschiedene Museen und Landesmuseen, Kunsthäusern, Schlösser des Landes, sowie in den Zoo Wilhelma.
 
Ihr Bürgerservice der Stadt Triberg