Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

    Wissenswertes zum Förderprogramm

    Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Die vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördern eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.
    Die Förderkriterien werden passgenau an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen angeglichen. Seit zum Beispiel auch auf dem Land der Wohnraum Mangelware ist, wird neuer, zeitgemäßer Wohnraum besonders intensiv gefördert.

    Welche Förderschwerpunkte gibt es und was wird gefördert?

    Da eine Vielzahl an Projekten einen Beitrag zur integrierten Strukturentwicklung leisten kann, ist das Förderspektrum im ELR sehr breit.

    • Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen werden Scheunen in Wohnraum umgewandelt, alte Häuser umfassend modernisiert, Wohnraum durch Aufstockungen oder Anbauten erweitert oder leerstehende Gebäude wie alte Schulen zu Wohnungen umgebaut.
      Das ELR fördert zeitgemäßen Wohnraum im Innenbereich der Gemeinden, da eine gelungene Innenentwicklung den Gemeinden nachhaltige Stärke ermöglicht. Durch den verminderten Flächenverbrauch im Außenbereich ist dies auch ein ökologischer Pluspunkt.
    • Im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden für Bäckereien größere Backstuben und ein Anbau für ein Tagescafé gefördert oder Vereine erhalten Unterstützung beim Umbau eines alten Waschhauses zum Dorfladen. Gerade im Hinblick auf das Altern der Bevölkerung ist das breite Angebot vor Ort wichtig.
    • Im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung stehen Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrgenerationenspielplätze oder auch die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Fokus. Gern besuchte Treffpunkte sind essentiell für das Miteinander.
    • Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden durch den Bau neuer Produktionshallen und die Verlagerung von unverträglichen Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in interkommunale Gewerbegebiete zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg soll auch weiterhin wirtschaftlich stark bleiben.
       

    Was ist der Förderzuschlag „Holz“?

    Gerade im Hinblick auf den Klimawandel rücken ökologische Aspekte der investiven Maßnahmen verstärkt in den Fokus. So gibt es seit 2019 einen Förderzuschlag, wenn Baumaßnahmen vorwiegend mit CO2-speichernden Materialien in der Tragwerkskonstruktion durchgeführt werden. Da diese zusätzlichen 5% -Punkte vorwiegend bei der Verwendung von Holz vergeben werden, wird meist vom „Holzzuschlag“ gesprochen. Bei den Programmentscheidungen 2020 und 2021 erhielten rund 30% der Projekte diesen Zuschlag.

    Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg oder bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

    Download Ausschreibung Jahresprogramm 2025 (105 Kb)