Bundestagswahl 2025
Hier erhalten Sie sämtliche Informationen zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025.
Bundestagswahl 2025
Download Pressemitteilung Bundestagswahl 2025 – Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden (248 Kb)
Frühere Wohnung oder frührerer gewöhnlichen Aufenhalte in Deutschland
Wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, verwenden Sie bitte folgendes Antragsformular:
Antragsformular - frühere Wohnung oder früherer gewöhnlichen Aufenhalt in Deutschland
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden. (Rechtsgrundlage: § 18 Absatz 4, § 88 Absatz 3 Bundeswahlordnung)
Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen
Wenn Sie aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular:
Antragsformular - Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend!
(Rechtsgrundlage: § 18 Absatz 5, § 88 Absatz 3 Bundeswahlordnung)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wahlbenachrichtigungen:
Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit versandt.
Briefwahl:
Die Stimmzettel stehen den Gemeinden erst ab der Kalenderwoche 7 zur Verfügung. Erst dann können die Briefwahlunterlagen verschickt werden.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, können Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus, Bürgerservice, Hauptstraße 57, 78098 Triberg im Schwarzwald abgeholt und ggfs. auch gleich ausgefüllt werden.
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025,
15 Uhr beantragt werden. Bitte beachten: Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen allerdings nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen rechtzeitig zuvor am besten schon beantragt/persönlich abgeholt werden.
Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden:
- Antragsformular = Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- hier online beantragen
- perQR-Code (aufgedruckt auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- per Mail an wahlen(@)triberg.de oder per Brief unter Angabe von Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsdatum und mit Angabe der Wähler- und Wahlbezirksnummer
Aufgrund des kurzen Zeitfensters weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Postlaufzeit sehr knapp werden wird. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie die Briefwahlunterlagen auch im Bürgerservice der Stadt Triberg abholen. Auch ist der Bürgerservice der Stadt Triberg mit einer entsprechender Wahlkabine ausgestattet, um die Briefwahl bei persönlicher Beantragung direkt vor Ort durchführen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben zu können.