Förderprogramm "Spitze auf dem Land"
Neue Förderrunde "Spitze auf dem Land" mit Frist 28.02.2025
Das Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt mit dem Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die neue, hochinnovative Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt einführen.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.
Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, können eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Bewerbungen sind bis zum 28.02.2025 möglich.
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