Ältere Artikel nachlesen

Niedrigwasser in Flüssen, Bächen und Seen hält an - Achtung: für Wasserentnahme gibt es Regelungen!

(Schwarzwald-Baar-Kreis) Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den aktuell hohen Temperaturen führen die oberirdischen Gewässer im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis Niedrigwasser. Da die Wetterprognose für die weiteren zwei Wochen keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, weist das Landratsamt auf die geltenden Regelungen bei Was-serentnahmen hin.


Eine Wasserentnahme aus Gewässern, zum Beispiel für die Gartenbewässerung, mittels technischer Hilfsgeräte, wie einer Pumpe, ist nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Der Gemeingebrauch im Wasserrecht erlaubt nur die Wasserentnahme mittels Schöpfgeräten, wie beispielsweise einem Eimer, aus Gewässern. Sollte das Wasser aus den Gewässern ohne wasserrechtliche Erlaubnis durch eine Pumpe entnommen werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro belegt werden.


Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz als untere Wasserbehörde appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises diese Regelungen zu beachten, damit die Gewässer nicht zusätzlich beansprucht werden und bei Anzeigen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müssen.


Weitere Infos gibt es in der Broschüre „Leben am Gewässer“, erhältlich im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis oder www.lrasbk.de abrufbar.