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Fördergelder für Waldbesitzende

(Schwarzwald-Baar-Kreis) Die neue Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“ ist in Kraft gesetzt. Sie enthält Neuerungen der forstlichen Förderung in Zeiten von Dürre, Stürmen und Borkenkäfer. Für die Waldbesitzenden sollen die Fördermaßnahmen eine passgenaue und schnelle Unterstützung sein. Dies ist nötig, da sich die Wälder in Baden-Württemberg in einer Ausnahmesituation mit Dürre, Hitze und Schädlingen befinden. Oberstes Ziel ist es, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten.


Aufarbeitung von Schadholz
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Fördermaßnahmen ist die Unterstützung der Waldbesitzer bei der waldschutzwirksamen Aufarbeitung von Schadholz. Der Fördersatz des letzten Jahres konnte auf sechs Euro je Festmeter erhöht werden. Begleitend werden weitere Maßnahmen, die geeignet sind weitere Schäden zu verhindern, gefördert, wie zum Beispiel die Entrindung, Hacken und Nasslagerung. Zentraler Bestandteil sind auch attraktive Pauschalen bei der Förderung einer anstehenden Wiederbewaldung der entstandenen Schadflächen. Anträge für das Jahr 2020 (rückwirkend ab 1. Januar) können ab sofort gestellt werden. Dies bietet sich für stark betroffene Waldbesitzende an.
Bei geringeren Mengenanfällen sollte mit der Antragstellung erst einmal abgewartet werden, gegebenenfalls hinzukommende Käferholzmengen können dann in einem Antrag abgewickelt werden. Neu beginnende Maßnahmen müssen ab 1. August der zuständigen Revierleitung oder dem Kreisforstamt (Telefon: 07721 913 5200) vorab formlos angezeigt werden. Eine forstfachliche Stellungnahme durch die Revierleitung ist immer erforderlich. Bei Einzelanträgen muss eine Mindestauszahlungssumme von 250 Euro erreicht werden. Sammelanträge (zum Beispiel über die Forstbetriebsgemeinschaften) sind hier sinnvoll.


Das Forstamt unterstützt
Die Försterinnen und Förster am Kreisforstamt stehen den Waldbesitzenden gerne beratend zur Seite, um in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen. Detaillierte Informationen sowie die Antragsformulare stellt die Landesforstverwaltung im Förderwegweiser des Landes in der Rubrik Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen zur Verfügung unter www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de