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Kinderbonus kommt ohne Antrag

Pressemitteilung
Nr. 61/2020 – 25. August 2020
 
Kinderbonus kommt ohne Antrag
 
Auszahlung durch Familienkasse
 
Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2020 den Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300 € verabschiedet, um Familien in der Corona-Krise zu unterstützen. Den Kinderbonus gibt es für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Sie müssen den Kinderbonus nicht beantragen.
 
Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten automatisch durch die zuständige Familienkasse ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im September 2020 in Höhe von 200 € und im Oktober 2020 in Höhe von 100 €.
 
Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt, jedoch nicht vor September 2020, ausgezahlt. Auch in diesen Fällen erfolgt die Auszahlung in der Regel in zwei Raten. Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung.
 
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kinderbonus erhalten Sie im Internet auf der Sonderseite zum Kinderbonus:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus<http://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus>

Elena Niggemann
Pressesprecherin
Presse & Marketing
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