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De-minimis-Beihilfe 2021
Stadtverwaltung Triberg 04.10.2021
Ortsverwaltung Nußbach
Information - Pressemitteilung
De-minimis-Beihilfe 2021
Die Stadt Triberg gewährt allen Landwirten und Tierhaltern einen Besamungskostenzuschuss als De-minis-Beihilfe für jedes deckfähige weibliche Rind über 2 Jahren.
Die jeweilige Tierzahl wird mit Stichtag 15. Oktober ermittelt. Der Antrag kann ab dem 19.10.2021 bis spätestens 05.11.2021 in der Ortsverwaltung gestellt werden.
Die Antragsteller werden gebeten, die Erklärung zur De-minimis-Beihilfe mit den notwendigen Nachweisen mitzubringen und eine eventuelle Änderung der Bankverbindung der Verwaltung mitzuteilen.
Die Ortsverwaltung ist dienstags und freitags von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet.