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Fristen für Wald-Förderungen

Pressemitteilung
Nr.: 741 vom 28.10.2021


Fristen für Wald-Förderungen


(Schwarzwald-Baar-Kreis) Privatwaldbesitzende, die Schadholz in die-sem Jahr aufgearbeitet haben, können dafür Fördergelder in Anspruch nehmen. Wer in diesem Jahr noch eine Auszahlung der Mittel möchte, muss bis zum spätestens Mittwoch, 10. November 2021 alle erforderli-chen Unterlagen vollständig dem Kreisforstamt in Papierform vorlegen. Zu den Unterlagen zählen folgende Formulare: das im Original unterschriebe-ne Antragsformular, der unterschriebene Verwendungsnachweis, eine vom Revierleiter unterschriebene forstfachliche Stellungnahme und gegebenen-falls Belege wie Verkaufsabrechnungen. Die Formulare können auf der Homepage des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz heruntergeladen werden (Förderwegweiser MLR Forst Teil F). Die Anträge können lediglich an einem Computer ausgefüllt werden.
Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaften können auch über die jeweili-gen Forstbetriebsgemeinschaften Anträge einreichen. Wer die Fördergelder erst später in Anspruch nehmen möchte, kann dies auch nach der Frist tun. Eine Auszahlung der Fördergelder erfolgt dann allerdings erst im neuen Jahr.
Bei Fragen steht das Forstamt und auch die Försterinnen und Förster zur Verfügung.