Finanzamt Villingen-Schwenningen

Durch einen Freibetrag oder die Wahl der Steuerklasse können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr monatliches Nettoeinkommen selbst beeinflussen und müssen nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung warten. Am 1. Oktober startet das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2020. „Sie können Ihr monatliches Nettoeinkommen sofort erhöhen, indem Sie einen Freibetrag als Elektronisches LohnSteuerAbzugsMerkmal (ELStAM) beantragen“, so Karl-Heinz Huy, Vorsteher des Finanzamtes Villingen-Schwenningen. Mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020“ kann beim Finanzamt die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse bereits beim Lohnsteuerabzug durch einen Freibetrag, der wahlweise für ein oder zwei Jahre Gültigkeit hat, beantragt werden. Ehegatten und Lebenspartner können zudem zwischen den Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor wählen. Die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor bildet dabei die individuellen Verhältnisse in der Regel am Treffendsten ab, weil sie bei beiden Ehegatten oder Partnern auch die Vorteile der Zusammenveranlagung berücksichtigt. Das Faktorverfahren kann beim Wohnsitzfinanzamt mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ für die Dauer von zwei Jahren beantragt werden. Der Kontakt mit dem Finanzamt lohnt sich damit gleich doppelt: Die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger beantragen ihren Freibetrag oder die Steuerklasse IV mit Faktor für zwei Jahre und ersparen sich im nächsten Jahr den Gang zum Finanzamt, sofern sich keine grundlegenden Änderungen ergeben. Die erforderlichen Formulare und Anträge gibt es im Internet unter www.fa-baden-wuerttemberg.de. Dort ist auch die Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2020 sowie die Lohnsteuerfibel 2020 eingestellt.