Geflügelpest bei Wildvögeln im Schwarzwald-Baar-Kreis festgestellt - Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis erlässt Allgemeinverfügung

Geflügelpest bei Wildvögeln im Schwarzwald-Baar-Kreis festgestellt - Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis erlässt Allgemeinverfügung
(Schwarzwald-Baar-Kreis) Am Montag, 15. November wurden vier tote Schwäne aus einem Gewässer in der Nähe von Donaueschingen durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüber-wachung Schwarzwald-Baar-Kreis geborgen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg verbracht. Dort wurde bei den Vögeln Geflügelpest vom Subtyp H5N1, auch bekannt als Vogelgrippe, festgestellt. Das Ergebnis wurde vom nationalen Referenzlabor bestätigt.
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche und bedroht auch die Hausgeflügelbestände. Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Risiko der Einschleppung von Wildvögeln auf Hausgeflügel der-zeit als hoch ein. Zum Schutz vor Einschleppung muss das Geflügel daher in den Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Bri-gachtal, Donaueschingen, Hüfingen, Tuningen und Villingen-Schwenningen (Gemarkungen Schwenningen, Mühlhausen, Weig-heim und Marbach) aufgestallt werden. Zusätzlich sind in allen Ge-flügelhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhal-ten.
Wer seine Geflügelhaltung noch nicht beim Veterinäramt registriert hat, soll dies unbedingt unverzüglich nachholen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten abgemeldet werden.
Aufgefundene Vögel sollten von den Bürgern nicht angefasst wer-den, im Falle von toten Vögeln, insbesondere Wasservögeln (zum Beispiel Enten, Gänse oder Schwäne), Rabenkrähen und Greifvögeln ist das Veterinäramt unter Telefon: 07721 913-5071 zu infor-mieren. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, vermehrt auf ver-endete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.
eingest.25.11.2021