Pressemitteilung des Finanzamtes Villingen-Schwenningen - Freibeträge können ab 2016 für zwei Jahre beantragt werden!

Pressemitteilung des Finanzamtes Villingen-Schwenningen - Freibeträge können ab 2016 für zwei Jahre beantragt werden!

Arbeitnehmer können seit dem 1. Oktober den Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2016 beantragen. Er erhöht das monatliche Nettoeinkommen sofort. Dieses Jahr kann der Freibetrag sogar für zwei Jahre auf einmal beantragt werden. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern, gilt der Freibetrag für 2016 und das Folgejahr 2017.

Der Antrag für einen Freibetrag lohnt sich vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, wie z. B. Fahrtkosten bei Berufspendlern. Der Freibetrag wird vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.

Für den Antrag stehen zwei Vordrucke zur Verfügung: der "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016" und der "Vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016". Auf beiden Vordrucken kann man die zweijährige Geltungsdauer des Freibetrags durch Ankreuzen beantrage. Die ausgefüllten Anträge können auch per Post an das Finanzamt geschickt werden.

"Beantragen Sie Ihren Freibetrag  für zwei Jahre. Damit ersparen Sie sich im nächsten Jahr den Ganz zum Finanzamt", empfiehlt deshalb auch der Vorsteher des Finanzamts Villingen-Schwenningen, Karl-Heinz Huy. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter www.fa-baden-württemberg.de.