Abfälle dürfen nicht verfrüht hinausgestellt werden

Abfälle dürfen nicht verfrüht hinausgestellt werden

In der letzten Zeit ist vermehrt zu beobrachten, dass insbesondere im Bereich der Außenbereichsammelstellen Restmüllsäcke und Gelbe Säcke deutlich, manchmal sogar Tage früher als zulässig zur Abfuhr bereitgestellt werden. Das Abfallwirtschatfsamt weist daher nochmals darauf hin, dass ein Bereitstellen von Abfällen frühestens ab dem Vortag der Abholung ab 18 Uhr erlaubt ist. Die Abfuhrtage ergeben sich aus dem Abfallkalender, bei einer Sperrmüllabholung wird dieser individuell bei der Anmeldung mitgeteilt.

Die verfrühte Bereitstellung führt, besonders im Außenbereich, zu vielfältigen Problemen. Immer wieder ist zu beaobachten, dass Müllsäcke von Wildtieren aufgerissen werden und der Inhalt dann in der Umgebung versteut liegt. Diese Gefahr ist deutlich geringer, wenn die Abfälle erst am Abholtag bis 06:30 Uhr oder frühestens ab 18 Uhr des Vortages zur Leerung bzw. Abholung bereitgestellt werden. Hinzu kommt, dass sich manche Sammelstellen auf privaten Grundstücken befinden. Die Grundstückeigentümer, die sich schon damt einverstanden erklärten, dass Ihr Grundstück hierfür von Ihren Nachbarn mitgenuttzt werden kann, tragen so auch noch die last, die aus den aufgerissenen Müllsäcken herausgefallenen und verstreuten Hinterlassenschaften ihrer Mitbürger entsorgen zu müssen. Auch in ihrem Namen bittet das Abfallwirtschaftamt, die Bereitsstellungsregeln einzuhalten. Wo hiergegen verstoßen wird, muss der Verursacher nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch mit den Kosten für die Reinigung der Sammelstelle rechnen.