Neues aus dem Rathaus

Abfälle dürfen nicht verfrüht hinausgestellt werden

(Schwarzwald-Baar-Kreis) In der letzten Zeit ist vermehrt zu beobachten, dass Abfälle, insbesondere auch Sperrmüll, deutlich früher als zulässig zur Abfuhr bereitgestellt werden. Das Amt für Abfallwirtschaft weist daher nochmals darauf hin, dass ein Bereitstellen von Abfällen frühestens ab dem Vortag der Abholung ab 18 Uhr erlaubt ist. Dies gilt auch für die Außenbereichssammelstellen. Die Abfuhrtage ergeben sich aus dem Abfallkalender, bei einer Sperrmüllabholung wird dieser individuell bei der Anmeldung mitgeteilt.
 
Die verfrühte Bereitstellung führt zu vielfältigen Problemen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Abfälle von Unbekannten durchwühlt und verstreut werden oder dass unbefugt Gegenstände von weiteren Personen ohne Anmeldung zum Sperrmüll hinzugestellt werden. Müllsäcke, wo solche benutzt werden, werden ferner leicht von Wildtieren aufgerissen. Diese Probleme sind deutlich geringer, wenn die Abfälle erst am Abholtag bis 6.30 Uhr oder frühestens ab 18 Uhr des Vortages zur Leerung bzw. Abholung bereitgestellt werden.
 
Gegenstände, die fälschlich zur Abfuhr oder Abholung bereitgestellt, aber nicht mitgenommen wurden, sind vom jeweiligen Eigentümer unverzüglich wieder aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt es beim Abfallwirtschaftsamt unter Tel. 07721/913- 7555 oder auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsamts (www.abfall.LRASBK.de).


Wo hiergegen verstoßen wird, muss der Verursacher nicht nur mit einem Bußgeld, sondern ggf. auch mit den Kosten für die Reinigung oder das Aufräumen des Bereitstellungsorts rechnen.