Neues aus dem Rathaus
-
Im Zuge der Baumaßnahme Ausbau der B500 – Boulevard, 4. Bauabschnitt im Bereich zwischen der Schulstraße und der Gartenstraße kommt es immer wieder zu Verkehrsbehinderungen entlang der Hauptstraße. Die Zufahrt zur Gartenstraße muss aufgrund der Maßnahme zeitweise gesperrt werden. Daher wird die Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße für den Baustellenzeitraum aufgehoben. Es ist künftig im gesamten Bereich der Gartenstraße mit Gegenverkehr zu rechnen.
-
Die Kindergärten in Triberg und in den Ortsteilen Nußbach und Gremmelsbach werden in diesem Jahr wieder einen gemeinsamen Anmeldetermin für das kommende Kindergartenjahr 2016/2017 (Start im September 2016) anbieten.
-
Wir suchen ab April 2016 Mitarbeiter/innen für den Kassen- und Auskunftsdienst an Deutschlands höchsten Wasserfällen.
-
Neu im Rathaus ist Herr Tino Nimmerjahn, der bei der Stadt Triberg am 1. März 2016 seine Arbeit aufgenommen hat.
-
Nachdem der Winter nun Einzug gehalten hat, weist die Stadt Triberg noch einmal ausdrücklich auf die Räum- und Streupflichtsatzung hin. Die Satzung enthält insbesondere die Verpflichtung, dass Straßenanlieger Gehwege und sonstige näher bezeichnete Flächen räumen und streuen müssen. Die Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr. Anwohner die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen müssen mit Bußgeldern rechnen.