Neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Schwarzwald-Baar-Kreis

Neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Schwarzwald-Baar-Kreis


Ein großes Dankeschön übermittelte der Erste Landesbeamte des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis Dr. Martin Seuffert an zwei langjährige Bezirksschornsteinfegermeister.

Hansjörg Rottler und Harald Baschnagel wurden beide nach über 31-jähriger Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Hansjörg Rottler betreute als Bezirksschornsteinfegermeister den Bezirk Nummer 8 im Schwarzwald-Baar-Kreis, welcher den Großteil des südlichen Stadtgebiets von Schwenningen umfasst. Harald Baschnagel war als Bezirksschornsteinfegermeister für den Bezirk Nummer 20 mit Blumberg und Achdorf sowie den Ortsteilen Epfenhofen, Fützen, Nordhalden, Randen,
Zollhaus und Ortsteilen im Landkreis Waldshut zuständig. Beide wirktenjeweils weit über 40 Jahre in der Region.
Sowohl Hansjörg Rottler als auch Harald Baschnagel traten am 1. Januar 1991 als Bezirksschornsteinfegermeister im Schwarzwald-Baar-Kreis ihren Dienst an. „Die Arbeit und alle damit verbundenen Herausforderungen haben beide stets erfolgreich gemeistert.

Die Feuersicherheit in den Bezirken war bei beiden immer in guten Händen“, so der Erste Landesbeamte Dr. Martin Seuffert. In den vergangenen Jahren mussten sich die Bezirksschornsteinfegermeister immer wieder auf neue Regelungen einstellen und sich an viele Veränderungen anpassen.

Als Nachfolgerin für Harald Baschnagel bestellte das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zum 1. Januar 2022 Schornsteinfegermeisterin Simone Zeller für den Bezirk Nummer 20 zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin.
Für Hansjörg Rottler folgt für den Bezirk Nummer 8 Schornsteinfegermeister Lothar Weiß als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger.
Die Bestellungen gelten wiederum für die kommenden sieben Jahre.
Eine so reibungslose Bezirks-Übergabe sei nicht selbstverständlich meinte Dr. Martin Seuffert und freute sich, dass die Bezirke in fachkompetente und erfahrene Hände gegeben wurden.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 beginnt für 15 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Schwarzwald-Baar-Kreis ein neuer Bestellzeitraum. Die Bestellungen gelten für die kommenden sieben Jahre.
Die ebenfalls neu zu besetzenden 13 Bezirke im Kreisgebiet werden von den bisherigen bevoll-mächtigten Bezirksschornsteinfegern erneut weitergeführt. Folgende Bezirke werden mit Wirkung vom 1. Januar 2022 mit den jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern für die kom-menden sieben Jahre erneut besetzt:

 

Bezirk
Nr.

Bereiche  Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
1 Obereschach und der nördliche Teil von Villingen Herr Richard Hofmeier
2 Dauchingen, sowie Teile von Schwenningen und von Deißlingen Herr Ralf Kurschat
3 Südlicher Teil von Villingen, Rietheim, sowie ein Teil von Pfaffenweiler Herr Johannes Marenghi
6 Bad Dürrheim, Hochemmingen, Öfingen sowie Teile von Sunthausen und Schwenningen Herr Siegfried Gruhler
7 Marbach, Weilersbach, Zollhaus sowie Teile von Villingen und Schwenningen Herr Stephan Lindinger
10 Hondingen und Riedböhringen, Neudingen, Behla, Fürsten-berg und Sumpfohren sowie Teile von Blumberg, Achdorf und Hüfingen Herr Alfons Kramer
12 Mönchweiler, Peterzell, Herzogenweiler, Nordstetten sowie Teile von Villingen und Pfaffenweiler Herr Jörg Zimmermann
13 Furtwangen und Ortsteile Linach, Neukirch, Rohrbach, Schönenbach und ein Teil von Schönwald Herr Joachim Dietrich
15 Schonach, Niederwasser, sowie Teile von Schönwald, Tri-berg und Hornberg  Herr Christof Schwer
16 Niedereschach, Fischbach, Kappel, Schabenhausen und ein Teil von Deißlingen Herr Harald Reiser
18 Mühlhausen, Weigheim und ein Teil von Schwenningen Herr Werner Rottler
19 Langenschiltach, Sommerau, Gremmelsbach, Nußbach so-wie Teile von St. Georgen, Schönwald, Triberg und Tennenbronn Herr Rafael Kammerer
21 Biesingen, Oberbaldingen, Unterbaldingen, Aasen, Heiden-hofen, Tuningen sowie Teile von Sunthausen und Donaueschingen Herr Martin Bausch

 

Die Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geregelt. Die Bezirkschornsteinfeger kontrollieren Feuerungsanlagen und führen und verwalten das sogenannte Kehrbuch, welches unter anderem das Verzeichnis aller Feuerstätten beinhaltet. Zudem führen sich die Feuerstättenschau durch. Hierfür wird den Hauseigentümern im Anschluss ein Feuerstättenbescheid erteilt. Weiter nehmen die Schornsteinfeger neu errichtete Feuerstätten und Schornsteine ab.

Alle diese Tätigkeiten stellen hoheitliche Aufgaben dar, das heißt, die Schornsteinfeger handeln hier als öffentlich beliehene Gewerbetreibende im Auftrag des Staates und sind insofern für die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden wie das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis tätig.
Weitere Infos sowie die Kontaktdaten der Schornsteinfeger im Schwarzwald-Baar-Kreis unter www.lrasbk.de.