Am 19. Januar 2025 verlieren die letzten Papierführerscheine ihre Gültigkeit - rechtzeitig Umstellungsantrag stellen

Am 19. Januar 2025 verlieren die letzten Papierführerscheine ihre Gültigkeit - rechtzeitig Umstellungsantrag stellen (Schwarzwald-Baar-Kreis)

Seit Januar 2022 müssen die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine nach und nach in europaweit einheitliche Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Als letzte Stufe bei den Papierführerscheinen müssen alle Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1971 und jünger, die noch einen rosafarbenen Papierführerschein haben, diesen bis 19. Januar 2025 in einen EU-Scheckkartenführerschein umtau-schen. Nach diesem Zeitpunkt verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit.
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes empfiehlt, den Antrag auf Pflich-tumtausch frühzeitig zu stellen, damit der Antrag rechtzeitig vor dem Stich-tag bearbeitet werden kann. Das Antragsformular kann auf der Homepage des Landratsamtes unter: www.Lrasbk.de/Antrag-Umstellung herunterge-laden werden. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch bei den Bürgermeisterämtern abgegeben werden.
Dem Umstellungsantrag muss ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Kopie des aktuellen Führerscheins und des Personalausweises sowie die Einwilligung zum Direktversand beigefügt werden. Die Kosten für den neu-en Führerschein betragen 30,40 Euro (einschließlich Versandkosten). Die Scheckkartenführerscheine sind dann 15 Jahre gültig.

Hinweis zu LKW-Klassen:
Inhaber der Klasse 3 erhalten die Klasse C1 E (bis 7,5 t) unbefristet weiter und die Klasse CE 79 (Anhänger einachsig bis 11 t) bis zum 50. Geburtstag.
Die Klasse 2 ist nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Die Klasse CE und CE 79 kann über das 50. Lebensjahr hinaus nur mit Vorlage einer entsprechenden ärztlichen und augenärztlichen Bescheinigung jeweils für fünf Jahre erteilt werden. Eine Verlängerung muss vor Ablauf der Fahrberechtigung beantragt werden. Die Gebühr beträgt hier 38,30 Euro bei Abholung vor Ort und 43,40 Euro per Direktversand.

In den folgenden Jahren erfolgt dann ebenfalls nach jährlichen Stichtagen der Umtausch von Scheckkartenführerscheinen, die noch kein Ablaufdatum haben.

Der Umtausch dieser Scheckkartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, erfolgt dann in Abhängigkeit des Ausstellungsjahres. In der nachstehenden Tabelle sind die jeweiligen Termine aufgeführt.

SCHECKKARTEN-Führerscheine

Ausstellungsjahr

Frist

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

 

Wer 1971 oder später geboren wurde und noch einen rosafarbenen Papierführerschein hat, muss diesen bis 19. Januar 2025 umtauschen. Vivien Buckmeier von der Führerscheinstelle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis bearbeitet mit ihren Kolleginnen bereits jetzt schon Anträge für den Umtausch.