Neues aus dem Rathaus

Versand der Stimmzettel zu den Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen (Kreistag/Gemeinderat/Ortschaftsrat) haben die Kommunen die Aufgabe, die Stimmzettel allen Wahlberechtigten vor dem Wahltag zuzustellen.

Der Versand der Stimmzettel ermöglicht den Wahlberechtigen, diese bereits in aller Ruhe zu Hause auszufüllen und dann den bereits ausgefüllten Stimmzettel mit in das Wahllokal zu bringen. Dadurch ist eine zügige Stimmabgabe im Wahllokal möglich. Der Versand beginnt am Mittwoch, 22.05.2024.

Falls Wähler ihre Stimmzettel zu Hause vergessen haben, erhalten diese im Wahllokal erneut die Stimmzettel für die Kommunalwahlen. Ferner erhalten die Wähler im Wahllokal die entsprechenden Stimmzettelumschläge. Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten die Wähler erst im Wahllokal ausgehändigt.

Die Wähler sollten neben den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen auch ihre Wahlbenachrichtigung und/oder den Personalausweis bzw. Reisepass in das Wahllokal mitbringen.
Die zugesandten Stimmzettel stellen keine Briefwahlunterlagen dar. Briefwahlunterlagen müssen beim Wahlamt gesondert beantragt werden.

Briefwahlunterlagen können persönlich vor Ort im Bürgerservice der Stadt Triberg, schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder Fax und über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über den Link zum Internetwahlscheinantrag auf unserer städtischen Homepage www.triberg.de beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Bitte fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig an. Sowohl die Übersendung der Unterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern.

Die Wahlbriefunterlagen können unfrankiert zur Deutschen Post AG gegeben werden, wenn Sie den Brief aus Deutschland versenden. Alternativ können die Unterlagen auch direkt in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden – bis spätestens am Sonntag, 9. Juni 2024, 18:00 Uhr.