Neues aus dem Rathaus

Grundsteuerbescheide nach Grundsteuerreform

In diesen Tagen werden die Grundsteuerbescheide versendet, die aufgrund der Grundsteuerreform viele Änderungen beinhalten werden.

In Baden-Württemberg erfolgt die Bemessung der Grundsteuer nicht mehr über den Einheitswert des Grundbesitzes, sondern wird nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Die Bewertung basiert hier im Wesentlichen auf zwei Kriterien: Der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Da ausschließlich die Bodenwerte maßgeblich sind, führt bspw. eine Bebauung mit einem hochwertigen Neubau zu keiner höheren Grundsteuerbelastung für den Steuerpflichtigen, andererseits führt jedoch auch ein eher einfaches und altes Gebäude für den entsprechenden Steuerpflichtigen auch nicht zu einer geringeren Grundsteuerbelastung.

Erklärtes Ziel von Gemeinderat und Verwaltung war, dass es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen darf. Der Hebesatz wurde so kalkuliert, dass dies gewährleistet ist und die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gegeben ist. Die Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen. Es wird, so wie in allen Kommunen, Gewinner und Verlierer geben. Manche Steuerpflichtige werden mehr bezahlen müssen und andere wiederum weniger als bisher, was eine zwangsläufige Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der dadurch notwendig gewordenen Grundsteuerreform ist. Teurer wird es für die Bürger, die große Grundstücke und/oder unbebaute Grundstücke besitzen. Günstiger wird es i.d.R. für Bürger mit kleinen Grundstücken.

Den Bescheiden liegt eine Beilage bei, die nochmals ausführliche Hinweise zur Grundsteuerreform enthält.

Weitere Informationen können die Bürger unter www.Grundsteuer-BW.de oder auf der Triberger Internetseite unter https://www.triberg.de/stadt-triberg/leben-wohnen/baugebiete/grundsteuerreform nachlesen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Fragen zur Grundsteuerbewertung ausschließlich das Finanzamt Villingen- Schwenningen, Weiherstraße 7, 78050 Villingen- Schwenningen zuständig ist. Zu erreichen ist dies unter der Telefonnummer 07721-92320, per E-Mail über https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular